Postbeschlagnahme & Online-Bestellungen (Zoll & Polizei)
Ein Ermittlungsverfahren beginnt häufig mit einem Schreiben von Zoll oder Polizei: Ein an Sie adressiertes Paket oder ein Brief wurde beschlagnahmt.
Die Adressierung einer Postsendung belegt für sich genommen weder eine Bestellung noch die Kenntnis des Empfängers. Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben zur Sache.
Besitz & Erwerb
Der Vorwurf des Besitzes oder Erwerbs von Betäubungsmitteln führt zu einem Ermittlungsverfahren.
Nutzen Sie konsequent Ihr Schweigerecht und tätigen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei.
Handeltreiben, Einfuhr & Abgabe
Das Auffinden von verpackten Portionen, Feinwaagen oder Bargeld wird von den Ermittlungsbehörden regelmäßig als Indiz für einen Handel gewertet.
Bei Vorwürfen wie Handeltreiben, Einfuhr oder Abgabe drohen erhebliche Freiheitsstrafen.
Schwere Vorwürfe (§ 30, § 30a BtMG) & Untersuchungshaft
Bei Vorwürfen wie dem bewaffneten Handeltreiben, der Einfuhr nicht geringer Mengen oder dem bandenmäßigen Handel sieht das Gesetz hohe Mindestfreiheitsstrafen vor.
In diesen Fällen drohen Festnahme und Untersuchungshaft. Eine fundierte Verteidigung ist in dieser Situation unerlässlich.
Unser Vorgehen nach Mandatierung
Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir umgehend die Vertretung:
- Übernahme der Kommunikation: Wir zeigen Ihre Vertretung an und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaft.
- Akteneinsicht: Wir beantragen umgehend vollständige Akteneinsicht, um die Beweislage (z. B. Beschlagnahmeprotokolle, Chatverläufe, Gutachten) zu prüfen.
- Verteidigungsstrategie: Auf Basis der Aktenlage erarbeiten wir die Strategie zur Einstellung des Verfahrens oder zur Verteidigung vor Gericht.
Sie oder ein Angehöriger sind betroffen?
Wir übernehmen Ihre Verteidigung. Machen Sie keine Angaben zur Sache und vereinbaren Sie einen Termin – wir sind jederzeit erreichbar.
Jetzt Kanzlei anrufen (089 / 289 383 66)