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LG München I: Abwehr einer einstweiligen Verfügung
Erfolgreiche Abwehr eines Unterlassungsbegehrens: Die Gegenseite forderte die Mandantin zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Das Landgericht München I folgte unserer Argumentation und wies den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vollumfänglich zurück.
Urteil im Volltext lesen (PDF) Az. 26 O 16826/23