I. Verteidigung im Strafverfahren
In keinem Rechtsgebiet prallen die gegenläufigen Interessen zwischen dem staatlichen Strafanspruch einerseits und dem Freiheitsinteresse des Bürgers derartig aufeinander wie im Strafrecht. Im Strafverfahren ist dringend anzuraten, sich so früh wie möglich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen.
Machen Sie keine Angaben zur Sache und wenden Sie sich an eine auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Drar wird umgehend Akteneinsicht beantragen. Die Ermittlungsakten sind die beste Grundlage, um die Beweislage vernünftig einschätzen zu können.
Im Rahmen einer Erstberatung erläutern wir Ihnen die Optionen einer erfolgsversprechenden Strafverteidigung. Verteidigung bedeutet stets die aktive Mitwirkung am Prozessgeschehen.
Termin vereinbaren1. Akteneinsicht
Die Verteidigung hat ein Recht auf umfassenden Zugang zu Beweismitteln. Frau Rechtsanwältin Drar wird nach Einsichtnahme in die Akten die bestmögliche Strategie entwickeln.
2. Abwehr prozessualer Zwangsmaßnahmen
Jegliche Maßnahme wie Durchsuchung, Beschlagnahme oder Untersuchungshaft muss einer strengen gesetzlichen Überprüfung standhalten.
3. Vermeidung einer Hauptverhandlung
Unser Ziel ist die frühzeitige Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsstadium durch proaktive und fundierte Verteidigung.
4. Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist oft fehleranfällig. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
5. Hauptverhandlung
Ist eine Hauptverhandlung unvermeidbar, verteidigen wir Sie mit Eloquenz, Gründlichkeit und einem klaren Verteidigungsziel vor Gericht.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht stellt ein Sonderstrafrecht für junge Beschuldigte dar, das vor allem auf jugendtypische Verfehlungen mit pädagogischem Fokus reagiert.
II. Vertretung von Geschädigten
Rechtsanwältin Drar vertritt auch Geschädigte schwerer Straftaten und kann sich unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenklagevertreterin bestellen lassen.