Vorwurf der Körperverletzung
Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung entstehen häufig aus dynamischen Alltagssituationen oder Konflikten. Neben strafrechtlichen Sanktionen stehen für Betroffene oft auch zivilrechtliche Ansprüche auf dem Spiel.
In dieser Situation gilt: Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache.
Vorwürfe & Tatbestände
Wir vertreten Sie unter anderem bei:
- Einfacher Körperverletzung (§ 223 StGB): Die Verfolgung erfordert in der Regel einen Strafantrag oder das besondere öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft.
- Gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB): Tatbegehung mittels einer Waffe, eines gefährlichen Werkzeugs, eines hinterlistigen Überfalls, mit mehreren gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung.
- Fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB): Vorwürfe bei dauerhaften gesundheitlichen Folgeschäden.
Strafrahmen und Abgrenzung
Die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) reicht von der Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bei der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre, in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre. Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) setzt dauerhafte Folgen voraus und beginnt bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Ob eine Tat als einfache oder gefährliche Körperverletzung eingestuft wird, entscheidet sich oft an Details: War ein Gegenstand beteiligt? Handelten mehrere Personen gemeinschaftlich? Solche Fragen klären wir anhand der Akte.
Häufige Konstellationen und Verteidigungsansätze
- Notwehr und Nothilfe (§ 32 StGB): Wer sich oder andere gegen einen Angriff verteidigt, handelt unter Umständen nicht rechtswidrig. Bei Auseinandersetzungen ist oft strittig, wer angefangen hat und ob die Reaktion erforderlich war.
- Aussage gegen Aussage: Viele Verfahren beruhen auf widersprüchlichen Schilderungen. Wir prüfen die Aussagen auf Widersprüche, Entstehungsgeschichte und mögliche Motive.
- Verletzungsdokumentation: Atteste, Fotos und ärztliche Berichte zeigen, wie die Verletzung entstanden sein kann. Nicht jede Verletzung passt zum geschilderten Hergang.
- Einstellung und Ausgleich: Ein Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB) oder eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflage kann das Verfahren ohne Urteil beenden. Ob das sinnvoll ist, besprechen wir nach Akteneinsicht.
Neben dem Strafverfahren können zivilrechtliche Ansprüche, etwa auf Schmerzensgeld, geltend gemacht werden. Auch deshalb sollten Sie keine Erklärungen abgeben, bevor Sie sich verteidigen lassen.
Unser Vorgehen nach Mandatierung
Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir umgehend die Vertretung:
- Übernahme der Kommunikation: Wir zeigen Ihre Vertretung an, sagen polizeiliche Vorladungstermine ab und führen sämtliche Korrespondenz.
- Akteneinsicht: Wir beantragen umgehend vollständige Akteneinsicht zur Prüfung von Zeugenaussagen, Verletzungsdokumentationen und Ermittlungsergebnissen.
- Verteidigungsstrategie: Auf Basis der Aktenlage erarbeiten wir die geeignete Strategie – von der Einstellung des Verfahrens über den Täter-Opfer-Ausgleich bis hin zum Freispruch vor Gericht.
Häufige Fragen
Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich angezeigt wurde?
Einer Ladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen und keine Angaben machen. Wie Sie mit der Ladung umgehen, lesen Sie auf unserer Seite zur polizeilichen Vorladung. Melden Sie sich zuerst bei uns.
Kann ich mich auf Notwehr berufen?
Notwehr rechtfertigt die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff (§ 32 StGB). Ob Ihr Verhalten erforderlich war und wie es abgelaufen ist, wird im Einzelfall geprüft. Gerade bei Streit und Schlägereien spielt das eine große Rolle.
Was passiert, wenn der Strafantrag zurückgenommen wird?
Eine einfache Körperverletzung wird in der Regel nur auf Antrag verfolgt. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch ohne Antrag verfolgen, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse bejaht. Eine Rücknahme kann zur Einstellung beitragen, ist aber keine Garantie.
Welche Strafe droht bei Körperverletzung?
Die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Bei gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) liegt der Strafrahmen bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die tatsächliche Strafe hängt vom Einzelfall ab.
Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?
Machen Sie keine Angaben zur Sache und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung. Wir wahren Ihre Rechte von Beginn an.
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